Baden-Württemberg erlaubt Fernbehandlung im Modellversuch
Paragraf 7 Absatz 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg erlaubt seit dem Sommer 2016, die Fernbehandlung in
Modellversuchen zu erproben:
„Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle
ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über
Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen
Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin
oder den Patienten unmittelbar behandelt. Modellprojekte, insbesondere
zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über
Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die
Landesärztekammer und sind zu evaluieren.“
2 Kommentare
Cui bono? (Wem nützt es?)
von Hr.Bödewig am 23.01.2018 um 9:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Digitales Rezept??
von Heiko Barz am 22.01.2018 um 17:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.